AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gegenstand der allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Regelung der Rechtsbeziehung zwischen der PropTechTools GmbH (nachstehend: „Auftragnehmer“) und dem Vertragspartner (nachstehend: „Auftraggeber“) im Rahmen der Nutzung der angebotenen Produkte und Dienstleistungen durch den Auftraggeber.

Für die zugrundeliegende Vertragsbeziehung (nachstehend: „Vertrag“) finden ausschließlich die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen Anwendung. Entgegenstehende allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Berücksichtigung, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

Individualvereinbarungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber gehen den allgemeinen Geschäftsbedingungen im Bereich der jeweils individuell vereinbarten Vertragsbedingung vor und werden sodann durch diese ergänzt.


§ 1 Geltungsbereich

Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB bzw. juristische Personen, Gewerbetreibende sowie Selbständige und Freiberufler.


§ 2 Änderungen

Der Auftragnehmer ist berechtigt die allgemeinen Geschäftsbedingungen nach Vertragsschluss zu ändern, soweit hierdurch wesentliche Bestandteile des zugrundeliegenden Vertrags nicht berührt werden und dies zur Anpassung an Entwicklungen erforderlich ist, die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren und deren Vernachlässigung die Ausgewogenheit des Vertrags wesentlich beeinträchtigen würde. Wesentliche Bestandteile sind insbesondere die Art bzw. der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen, die Laufzeit oder die Kündigung.

Weiterhin können Anpassungen oder Ergänzungen vorgenommen werden, soweit dies zur Beseitigung von Regelungslücken erforderlich ist, die nach Vertragsschluss entstanden sind. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn sich die Rechtsprechung ändert.

Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Auftraggeber rechtzeitig vor dem geplanten Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform mitgeteilt. Der Auftraggeber hat das Recht den mitgeteilten Änderungen zu widersprechen. Widerspricht der Auftraggeber den Änderungen nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung in Textform, werden die Änderungen zum geplanten Zeitpunkt wirksam und damit Vertragsbestandteil.

Der Auftraggeber wird auf diese Folge in der Änderungsmitteilung besonders hingewiesen. Widerspricht der Auftraggeber rechtzeitig, behalten die bisherigen allgemeinen Geschäftsbedingungen ihre Gültigkeit. In diesem Fall steht dem Auftragnehmer ein Sonderkündigungsrecht zu. Der Auftragnehmer hat dieses Kündigungsrecht innerhalb von vier Wochen nach Widerspruch des Auftraggebers in Textform auszuüben.


§ 3 Datenschutz

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle Informationen und Unterlagen, die er ggf. im Rahmen der Leistungserbringung erhält, nur zu diesem Zweck zu verwenden und zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln. Der Auftragnehmer unterwirft sich dem Bankgeheimnis und dem Schutz personenbezogener Daten. Er hat über alle ihm aus der Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren.

Der Auftragnehmer verpflichtet hierzu auch von ihm mit der Durchführung der beschriebenen Tätigkeiten betraute Personen (Arbeitnehmer, freie Mitarbeiter etc.) bzw. Subunternehmer – auch über die Beendigung der jeweiligen Vertragsverhältnisse hinaus – und weist dies dem Auftraggeber auf Verlangen nach.

Bietet der Auftragnehmer seine Dienstleistungen mehreren Unternehmen an, so hat er durch besondere technische, personelle und organisatorische Maßnahmen sicherzustellen, dass die Vertraulichkeit der Daten und Informationen nicht nur gegenüber Dritten, sondern auch zwischen den verschiedenen Unternehmen gewahrt bleibt.

Diesbezügliche weiterführende Regelungen sind bei Vertragsschluss in der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO aufgeführt.


§ 4 Produkte und Leistungen

Der Auftragnehmer bietet verschiedene digitale Werkzeuge zur Vereinfachung bzw. Digitalisierung der Arbeitsprozesse im Bereich der Immobilienbewertung an. Die verfügbaren Module und ihr jeweilig aktuellen Beschreibungen sind der Rubrik „Lösungen“ innerhalb der Webpräsenz des Auftragnehmers zu entnehmen.

Die konkrete Beauftragung für die Bereitstellung der gewünschten Produkte und Leistungen (Module) ergibt sich aus dem Gegenstand des zugrundeliegenden Vertrags.


§ 5 Erfüllung und Abnahme

Der Bezug der Produkte und Leistungen erfolgt modulabhängig entweder (1) manuell via aktivem Einzelabruf durch den Nutzer oder (2) automatisch durch Freischaltung von Modulen, deren Funktionalität auch ohne aktiven Einzelabruf vollständig verfügbar ist.

Ein aktiver Abruf erfolgt über das Webportal durch den Klick auf entsprechende Schaltflächen, die den Start des Modulabrufs signalisieren (z.B. „Modul erstellen“ o.Ä.). Im Falle eines Direktabrufs via API-Schnittstelle stellt das Absenden der Anfrage an die API-Schnittstelle den aktiven Abruf dar.

Bei den abrufbasierten Modulen (1) gilt die Leistung mit dem aktiven Abruf, bei den übrigen Modulen (2) mit Ablauf des aktuellen Abrechnungszeitraums als bezogen.

Leistungen gelten als erfüllt und abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von drei Werktagen ab dem Bezug der Leistung Einwände erhebt. Zeit, Ort, Art und Umfang des Mangels muss dabei genau beschrieben werden.

Werden vom Auftraggeber bei der vertraglich festgelegten Leistung berechtigt Mängel beanstandet, so ist der Auftragnehmer zur Nachbesserung verpflichtet und berechtigt.


§ 6 Nutzungsrechte

Der Auftragnehmer überträgt dem Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung das räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkte Nutzungsrecht an den bezogenen Produkten.


§ 7 Zahlungsabwicklung

Die Rechnungslegung erfolgt monatsweise auf Basis einer vom Auftragnehmer bereitzustellenden Umsatzstatistik, aus der die erbrachten Leistungen innerhalb des jeweiligen Abrechnungszeitraums hervorgehen.

Sofern kein Lastschriftmandat erteilt wurde, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von zwei Wochen ab dem Rechnungsdatum auf das im Rechnungsdokument genannte Konto zu überweisen.

Der Auftragnehmer behält sich im Falle des Zahlungsverzugs gem. § 288 BGB das Recht vor eine Mahnkostenpauschale bzw. Zinsen in Höhe des aktuell gültigen gesetzlichen Verzugszinssatzes zu berechnen.


§ 8 Haftung

Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die vertragsgegenständlichen Leistungen während der Vertragslaufzeit ordnungsgemäß erbracht werden. Der Auftragnehmer versichert, die übernommenen Arbeiten mit größter Sorgfalt und nach besten Kräften auszuführen.

Sofern möglich werden vom Auftraggeber mitgeteilte Fehler innerhalb einer hierfür angemessenen Frist behoben. Bei Unmöglichkeit werden Auftragnehmer und Auftraggeber eine angemessene Ausweichlösung anstreben.

Dem Auftraggeber ist bekannt, dass Einschränkungen oder Beeinträchtigungen der erbrachten Dienste entstehen können, die außerhalb des Einflussbereiches des Auftragnehmers liegen. Hierunter fallen insbesondere Handlungen Dritter, die nicht im Auftrag des Auftragnehmers handeln oder vom Auftragnehmer nicht beeinflussbare technische Bedingungen des Internets sowie höhere Gewalt. Soweit derartige Umstände Einfluss auf die Verfügbarkeit oder Funktionalität der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistung haben, hat dies keine Auswirkung auf die Vertragsgemäßheit.

Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Erkenntnisse und Aussagen sowie Handlungen, die sich direkt oder indirekt aus der Analyse der dargebotenen Daten, Inhalte oder Zusammenhänge ergeben. Insbesondere für durch den Benutzer eingefügte (Freitext-)Eingaben kann keine Haftung übernommen werden. Weiterhin haftet der Auftragnehmer weder für direkte noch indirekte Schäden einschließlich entgangener Gewinne, die durch die Nutzung der dargebotenen Informationen oder Daten entstehen.

Im Falle leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer ausschließlich begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden.


§ 9 Laufzeit und Kündigung

Der zugrundeliegende Vertrag wird mit unbestimmter Laufzeit geschlossen und ist beidseitig jeweils mit einer Frist von zwei Wochen zum Ende eines jeden Kalendermonats ordentlich kündbar.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten. Zu den wichtigen Gründen zählen insbesondere der wiederholte Leistungs- oder Zahlungsverzug sowie die Beantragung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen von einer der Vertragsparteien.

Die Kündigung hat in jedem Fall schriftlich per Einschreiben zu erfolgen.